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Immobilienbewertung durch einen zertifizierten Sachverständigen

Die individuellen Vorstellungen über den Wert einer Immobilie sind meist von subjektiven Eindrücken und emotionalen Faktoren geprägt. Eine objektive Bewertung unterliegt jedoch klar definierten Richtlinien. Um einen marktgerechten Preis und den realen Wert einer Immobilie festzulegen, werden neben betriebswirtschaftlichen und juristischen auch bautechnische Aspekte berücksichtigt.

Eine Grundstückbewertung oder die Wertfindung für ein Gebäude erfolgt auf der Basis nachvollziehbarer Kennziffern, die nicht durch eine subjektive Sichtweise beeinflusst werden. Auf dieser Grundlage und den Vorgaben aus dem Liegenschaftsbewertungsgesetz und den Ö-Normen berechnen wir den Wert von

  • Grundstücken
  • Einfamilienhäusern
  • Mehrfamilienhäuser
  • Gewerbeobjekten

Neben der Lage, der Größe, dem Zustand und anderen Faktoren spielt bei der Wertermittlung auch der zeitliche Aspekt eine wichtige Rolle. Da die Marktsituation, die Nachfrage und das Angebot einer stetigen Veränderung unterliegen, entspricht der in einer Immobilienbewertung festgelegte Wert immer den Verhältnissen zu einem bestimmten Stichtag. Aufgrund von Änderungen im Baurecht oder bei der Ausweisung von Bauland kann zum Beispiel die Grundstückbewertung mit einem gewissen zeitlichen Abstand durchaus unterschiedlich ausfallen.

Grundstücksbewertung

Nutzwertberechnung für Gemeinschaftseigentum -nur Beratung

Parifizierung

Diese Leistung wird von uns nicht mehr dirket angeboten, jedoch übernimmt es Dipl.-Ing. Gerhard Lukas als Sachverstängiger gerne, Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch umfassend zu informieren. 

Um den spezifischen Teilwert einer Eigentumswohnung innerhalb einer Gesamtimmobilie bestimmen zu können, wird ein Nutzwertgutachten erstellt. Bei diesem auch als Parifizierung bekannten Verfahren wird ein Wert ermittelt, der zur Eintragung ins Grundbuch herangezogen wird.

Bei Neubauten kommt die Nutzwertberechnung ebenso zum Einsatz wie bei Bestandsimmobilien, deren Wert nach gravierenden baulichen Veränderungen, wie etwa dem Ausbau des Dachbodens oder dem Anbau neuer Gebäudeteile, neu ermittelt werden muss. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unser praktisches Kontaktformular, um sich Ihren Termin in unserem Hause zu sichern.

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